Mitarbeitervertretung

MAV
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Die Mitarbeitervertretung (MAV) des Dekanatsbezirkes Passau ist Anlaufstelle und Sprachrohr der Mitarbeiter im evangelischen Dekanatsbezirk Passau und der Diakonie Passau

Tel: 0851 5606 152
E-Mail: mav.passau@elkb.de
Telefonische Sprechzeiten: Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr

 

 

 

 

 

Aufgaben der MAV (Mitarbeitervertretung)

Die MAV ist bei vielen betrieblichen Entscheidungen einzubeziehen. Diese Einbeziehung ist sowohl notwendig als auch wünschenswert.
Die spezifischen Aufgaben der MAV sind im MVG-EKD festgelegt. Hierzu gehört unter anderem:
•    Überwachung der Einhaltung von Bestimmungen:
Die MAV sorgt dafür, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorschriften, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden.
•    Förderung der Mitarbeitenden:
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Interessen der Mitarbeitenden zu fördern.
•    Begleitung:
Mitarbeitende können bei Personalgesprächen ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuziehen.
•    Gleichbehandlung und Gerechtigkeit:
Sie achtet darauf, dass Mitarbeitende fair und gerecht behandelt werden, insbesondere bei der Einstellung und Eingruppierung.
•    Anregungen und Beschwerden:
Die MAV nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, trägt diese bei der Dienststellenleitung vor und sorgt gegebenenfalls für Abhilfe.
•    Eingliederung und Unterstützung schutzbedürftiger Mitarbeitender:
Sie fördert die berufliche Integration und Entwicklung von schutzbedürftigen Mitarbeitenden, insbesondere von Schwerbehinderten, älteren Kolleginnen und Kollegen sowie Schwangeren.
•    Frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze:
Die MAV setzt sich für frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein.
•    Maßnahmen zur Förderung der Einrichtung und der Mitarbeitenden:
Sie regt Maßnahmen an, die sowohl der Einrichtung als auch den Mitarbeitenden zugutekommen.
•    Verantwortung und Zusammenarbeit:
Die MAV ist verpflichtet, das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
•    Einvernehmliche Regelung strittiger Fragen:
Strittige Fragen sollen im Rahmen der Dienstgemeinschaft einvernehmlich gelöst werden. Falls keine Einigung möglich ist, können sowohl der Dienstgeber als auch die Mitarbeitervertretung das Kirchengericht zur Klärung und Entscheidung anrufen.
Einschränkungen der MAV
Die MAV hat nicht die Befugnis, dienstrechtliche Entscheidungen vor Arbeits- oder Verwaltungsgerichten durchzusetzen. Diese Möglichkeit steht ausschließlich der betroffenen Person selbst zu.

Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung des Dekanatsbezirkes Passau

Daniela Köhler
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Vorsitzende    
Daniela Köhler
Beratungsstelle für psychische Gesundheit
(Sozialpsychiatrischer Dienst Passau)

Tel: 0851 5606 116
E-Mail: d.koehler@diakonie-passau.de

Helmut Grünberger
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Stellvertretender Vorsitzender
Helmut Grünberger
Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Passau
    
Tel: 0851 5606 124
E-Mail: h.gruenberger@diakonie-passau.de

Elke Luz
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Schriftführerin    
Elke Luz
Evangelische Kindertagesstätte Pfarrkirchen
    
Tel: 08561 6446
E-Mail: Elke.Luz@web.de

 

Martina Salzberger
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Stellvertretende Schriftführerin    
Martina Salzberger
Pfarramt Eggenfelden, GVST
    
Tel: 0851 93132 46
E-Mail: martina.salzberger@elkb.de

Florian Bieringer
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Mitglied    
Florian Bieringer
Hausmeister Dekanat Passau
    
E-Mail: Florian.Bieringer@elkb.de

Silke Ragaller
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Mitglied    
Silke Ragaller
Schuldner- und Insolvenzberatung, Passau
    
Tel: 0851 5606 147
E-Mail: s.ragaller@diakonie-passau.de

Sonja Obermeier
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Mitglied
Sonja Obermeier
Evangelischer Kindergarten Ortenburg
   

Die Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung
Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Passau
Dietrich-Bonhoeffer-Platz 1 ž 94032 Passau
E-Mail: SBV.passau@elkb.de

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) stellt sich vor:
Die allgemeinen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung beschreibt § 178 SGB IX.
•    Die SBV wacht insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen beachtet.
•    Weiter kann die SBV Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten.
•    Außerdem nimmt die Schwerbehindertenvertretung Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen.
•    Als SBV kann Sie die Vertrauensperson Daniela Köhler auf Wunsch auch bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber begleiten.
Sprechen Sie sie bei Fragen einfach an!

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet:
www.diakonie-passau.de und www.passau-evangelisch.de

Daniela Köhler
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Schwerbehindertenvertretung
Vertrauensperson
Daniela Köhler

Tel: 0851 5606 116
E-Mail: SBV.passau@elkb.de