Unsere Aufgaben
1. | Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten. | ||||||||||||||||||||||||||||||
2. | Unbeschadet des Rechts des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin persönliche Anliegen der Dienststellenleitung selbst vorzutragen, soll sich die Mitarbeitervertretung der Probleme annehmen und die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern sie diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten. | ||||||||||||||||||||||||||||||
3. | Die Mitarbeitervertretung soll insbesondere | ||||||||||||||||||||||||||||||
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4. | Werden Beschwerden nach Absatz 3 c in einer Sitzung der Mitarbeitervertretung erörtert, hat der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin das Recht vor einer Entscheidung von der Mitarbeitervertretung gehört zu werden. |
(Quelle: Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Stand Jahr 2013)